AGB

                                                                                                           AGB

1.Allgemeines
Für unseren Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform ( SMS, WhatsApp, Messenger ). Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

1.1.Nachstehenden Informationen

( Auskünfte, Absprachen, Honorar, Gage, Kundendaten, etc.) Stillschweigen zu wahren und Dritten nicht zugänglich zu machen.


2. Angebote und Abschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn DJ-Duke eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet und dieser schriftlich / mündlich Zusagt. Angebot Firma
DJ-Duke Hochzeit & Event DJ und Bestätigung Kunde / Veranstalter zählt als Vertragsabschluss laut  § 150 Abs. 2 BG.


3. Leistungen 
 
DJ-Duke bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:


(1) Vermittlung und Buchung von mobilen DJs und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot (Preis / Dauer Pakete)
(2) Bereitstellung von Ton- und Lichttechnik (Gebuchte Pakete / zusätzliches Equipment ) sowie der Aufbau des Equipment und die              Betreuung des Equipments.

(3) Buchung der Firma DJ-Duke Hochzeit & Event DJ Marcel Gisbert &Team für die gebuchte Zeit.

(4) Musikalische Gestaltung der gebuchten Veranstaltung.


4. Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA
Prinzipiell ist immer der Veranstalter – also z. B. der Discothekenbetreiber oder der Organisator einer Öffentlichen Veranstaltung – verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA-Bezirksdirektion (http://www.gema.de/plz-suche/). Private Veranstaltungen sind davon ausgenommen.


5. Preise
Alle in Angeboten und Buchungsbestätigungen genannten Preise für Privatveranstaltungen wie Hochzeit oder Geburtstagsfeier verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt. von 19% Oder Kleinunternehmer Regelung. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, ( extra std.des
DJs ) werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet.


6. Auftragsstornierung
Die Stornierung eines Auftrages hat in Text Form (Fax, Post, E-Mail, WhatsApp, SMS usw.) zu erfolgen. Bei Stornierung eines bereits begonnen und/oder bestätigten Auftrages werden dem Auftraggeber sämtliche bis dahin angefallenen Handlungskosten in Rechnung gestellt. Über den Organisationsaufwand hinaus bedeutet dies, dass sämtliche Stornokosten der Vertragspartner sowie Kosten für nicht mehr stornier bare Leistungen folgender Maßen gestaffelt sind:


bis 05 Tage nach Buchung Via Textform ( SMS, WhatsAp ect. ) frei.

ab 60 Tage vor dem Termin der Feier / Veranstaltung 250€ der vereinabarten Gage.

ab 35 Tage vor dem Termin der Feier / Veranstaltung 75% der vereinbarten Gage.
bis 14 Tage vor der Feier / Veranstaltung:  100 % der vereinbarten Gage.


Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJ-Duke ist möglich durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe, Krankheit, Unfall, Tod. In diesem Falle wird durch DJ-Duke Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen. Ist der Buchungseingang weniger oder mindestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, entfallen die 05 Tage kostenloser Stornierung. Des weiteren ist DJ-Duke zur Sicherheit seiner selbst und seinem Equipment dazu berechtigt die Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters zu verlassen. Zum Beispiel: Androhung durch Gewalt oder aggressives Verhalten ihm gegenüber.


7. Leistungsstörungen
Mängel der Leistung sind in Text Form binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung bei DJ-Duke anzuzeigen, andernfalls erlöschen sämtliche etwaige Ansprüche.


8. Leistungsverzug
Die Fälligkeit der Leistung für beide Seiten wird mit dem Datum der Veranstaltung laut Vertrag bestimmt. Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum. Vom Verzugszeitpunkt ist
DJ-Duke berechtigt Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.


9. Verpflegung des DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchten DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) sowie ab 7 Std. angemessene Speisen bereitzustellen. Um das Menschliche Bedürfnis zu stillen.


10. Bereitstellung von Parkmöglichkeiten
Der Auftraggeber verpflichtet sich dem gebuchtem
DJ am Veranstaltungsabend entsprechende Parkmöglichkeiten zum be- und entladen des Fahrzeuges bereitzustellen. Da nicht erwartet werden kann, das dass gesamte Equipment von weiter Ferne getragen werden muss.


11. Gewährleistung eines witterungsbeständigen Standortes für den DJ
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei schlechten Witterungsverhältnissen das Equipment vor Sonneneinstrahlung, oder sonstigen Fremdkörpern (z.B. Regen oder starkem Wind) dem
DJ einen witterungsbeständigen Standort, an dem der DJ sein Equipment (Boxen, Mischpult, Lichter etc.) sicher verwahren, geschützt aufbauen und entsprechend bedienen kann, zur Verfügung zu stellen. Sollte dem DJ am Veranstaltungstag kein solch ein Platz zur Verfügung stehen und die Witterungsverhältnisse kein geschütztes arbeiten zulassen, kann der DJ den Aufbau sowie die Nutzung seines Equipments verweigern. Die ausgemachte Gage ist dennoch zu zahlen.


12. Zahlungsbedingungen
Wir sind grundsätzlich berechtigt, nach Auftragserteilung bis zu 100% der Grundpauschale als Vorkasse zu fordern. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt ,wenn die Gegenansprüche gerichtlich festgestellt und von
DJ-Duke Marcel Gisbert anerkannt wurde. Eine Zahlung per Überweisung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf meinem Bankkonto verbindlich gutgeschrieben ist. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, so ist DJ-Duke zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von DJ-Duke sofort in einem Betrag fällig. Werden DJ-Duke Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit der Auftraggebers in Frage stellen, behält sich DJ-Duke das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. DJ-Duke ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.


13. Nutzung von übermittelten Informationen
Der Auftraggeber darf übermittelte Informationen nur für die genannten Veranstaltungen nutzen. Eine anderweitige Nutzung oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Locations und Einsatzkräfte, über die
DJ-Duke Informationen geliefert hat, dürfen nur mit Zustimmung von DJ-Duke für andere Veranstaltungen genutzt werden. Von DJ-Duke erstellte Konzepte und Vorschläge für die Durchführung von Veranstaltungen und Werbeaktionen dürfen vom Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch DJ-Duke verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung steht DJ-Duke die Vergütung zu, die angefallen wäre, wenn dem Auftraggeber die betreffenden Informationen von DJ-Duke übermittelt worden wären. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben DJ-Duke vorbehalten.


14. Anwendbares Recht
Für diese Vertragsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen
DJ-Duke Marcel Gisbert und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.


15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


16. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) und der OS-Plattform zur außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU finden Sie unter
http://ec.europa.eu/consumers/odr


17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


18. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter.

Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.


18.1 Schäden an der Technik


Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, muss eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden.


18.2 Abbruch von Veranstaltungen
Bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, sicherheitsrelevante Vorschriften und bei besonderen Gefahrenlagen besteht
DJ Duke Marcel Gisbert die sofortige Beendigung der Veranstaltung zu.

Sobald die Technik des DJs am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen.

Es ist den Gästen untersagt das Equipment ohne des Daseins des DJs zu benutzen.

Die Möglichkeit des Abbruchs der Veranstaltung seitens des DJs.


19. Anzahlung/Zahlung

Ich bitte Sie den ausgehandelten Anzahlungsbetrag ( min. 150€ der vereinbarten Gage) innerhalb der nächsten 2-3 Tage an folgendes Konto zu überweisen: wird dem Kunden dann mitgeteilt.


20. Einwilligungserklärung zur Nutzung von Fotoaufnahmen

Der DJ bzw. Einwilligende ist damit einverstanden Fotoaufnahmen seiner Person für Marketingzwecke, wie zum Beispiel: Facebook, Homepage o.Ä., für "DJ-Duke" zur Verfügung zu stellen! Der Einwilligende erklärt sein Einverständnis mit der (unentgeltlichen) Verwendung der Aufnahmen seiner Person für die oben beschriebenen Zwecke. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein In verkehr bringen durch Überlassung der Aufnahmen an Dritte ist unzulässig. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.


21. Verbot der Veranstaltung

Falls durch die Regierung Infektions Bestimmungen die Veranstaltung Verboten wird, wird die Anzahlung minus min. 100€ der Vereinbarten Gage. Durch Bearbeitungsgebühren zurück überwiesen.


22. AgBs

Durch Buchungsbestätigung seitens der Firma DJ-Duke Hochzeit & Event DJ Marcel Gisbert

Gelten die AgBs als Bindend. ( mündlich wie schriftliche Zusage )


Stand: 2024


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